Aktuelles - Das Ausländeramt informiert


Sie sind hier: Startseite > Themenbereich > Aktuelles > Meldung
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Das Ausländeramt informiert

22.08.11 10:39 Uhr
Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) zum 01.09.2011 - Einführung von Terminvergaben bei der Ausländerbehörde

Zum 01.09.2011 wird für Drittstaatsangehörige der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Die Einführung des eAT erfolgt aufgrund der Verordnung (EG) 380/2008. Die entsprechenden Gesetzesänderungen treten zum 01.09.2011 in Kraft.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist eine Multifunktionskarte im Kreditkartenformat. Neben den persönlichen Daten gibt der eAT Auskunft über den Aufenthaltsstatus der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers. Im Inneren der Karte ist ein kontaktlos lesbarer Computerchip untergebracht, welcher ebenfalls die persönlichen, aber auch die biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Lichtbild, Unterschrift) enthält.

Mit dem eAT kann der/die Karteninhaber/in u.a. seine/ihre Identität in der elektronischen Kommunikation – z.B. im Internet – nachweisen.

Aufgrund der Produktionskosten für den eAT erhöhen sich die Gebühren, z. B. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis um 50,00 .

Der eAT wird verbindlich für alle Drittstaatsangehörigen eingeführt. Bei Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden auf dem Chip des eAT zwei Fingerabdrücke gespeichert. Dies hat zur Folge, dass das persönliche Erscheinen bei der Ausländerbehörde erforderlich ist.

Das bisherige Antragsverfahren über die Meldebehörden entfällt daher ab dem 01.09.2011.

Die Beantragung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte ab dem 01.09.2011 mindestens 12 Wochen vor Ablauf der alten Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Die Herstellung des eAT erfolgt ausschließlich durch die Bundesdruckerei in Berlin. Dadurch ergeben sich möglicherweise Wartezeiten von 4 bis 6 Wochen. Eine Verlängerung oder der Übertrag des Aufenthaltstitels bei Vorsprache ist dann nicht mehr möglich.

Das neue Verfahren macht die Einführung von Terminvergaben bei der Ausländerbehörde erforderlich.

Weitere Informationen sind unter www.rhein-erft-kreis.de unter dem Navigationspunkt "Sicherheit und Ordnung" abrufbar. Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind daher nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese können telefonisch (02271/830) oder über abh@rhein-erft-kreis.de vereinbart werden.