Aktuelles - Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) zum 01.09.2011


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Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) zum 01.09.2011

28.04.11 17:54 Uhr
Einführung von Terminvergaben bei der Ausländerbehörde

Zum 01.09.2011 wird aufgrund der Verordnung (EG) 380/2008 der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Drittstaatsangehörige eingeführt.

Verbindlich für alle Drittstaatsangehörigen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden auf dem Chip des eAT zwei Fingerabdrücke gespeichert. Dies hat zur Folge, dass das persönliche Erscheinen bei der Ausländerbehörde erforderlich ist.

Die Beantragung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte ab dem 01.09.2011 mindestens 12 Wochen vor Ablauf der alten Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Die Herstellung des eAT erfolgt ausschließlich durch die Bundesdruckerei in Berlin. Dadurch ergeben sich möglicherweise Wartezeiten von 4-6 Wochen. Eine Verlängerung oder der Übertrag des Aufenthaltstitels bei Vorsprache ist dann nicht mehr möglich.

Das bisherige Antragsverfahren über die Meldebehörden/Bürgerbüros entfällt ab dem 01.09.2011. Die bevorstehenden Änderungen machen es bereits jetzt erforderlich, dass ab sofort unabhängig von der Art des Anliegens nur noch Termine vergeben werden können. Diese können telefonisch beim Ordnungsamt Abteilung Ausländerwesen vereinbart werden oder über abh@rhein-erft-kreis.de.