Die Lebensmittelüberwachung warnt vor falschen Hygieneampeln
Der Vorschlag ist in den Medien ausführlich bekannt gemacht worden. Derzeit gibt es aber noch keine Gesetzesgrundlage für dieses System. Mit der Einführung einer Hygieneampel in der vorgeschlagenen oder auch in veränderter Form ist erst nach dem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren und somit frühestens zu Beginn des Jahres 2012 zu rechnen.
Inzwischen gibt es aber private Anbieter, die Gastronomen eine Ampel auf Bestellung ausstellen, die dem amtlichen Modell sehr ähnelt.
Die Lebensmittelüberwachung des Rhein-Erft-Kreises weist deshalb darauf hin, dass es derzeit noch keine amtlichen Hygieneampeln gibt und alle möglicherweise aushängenden Bewertungen in Gastronomiebetrieben nicht auf amtlichen Kontrollen basieren.
Im Rhein-Erft-Kreis gibt es lediglich rund 50 Betriebe, die wegen ihrer besonders guten Leistungen in der Lebensmittelhygiene mit dem Smiley ausgezeichnet worden sind. Die aktuelle Liste dieser Betriebe kann auf der Webseite des Rhein-Erft-Kreises eingesehen werden.
