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Der Rhein-Erft-Kreis erhält 5.300.000 € vom Land NRW zur Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

03.02.12 07:26 Uhr
Der Antragannahmestop, der seit dem 01.08.2011 gültig war, ist aufgehoben, teilte das Amt für Wohnungswesen mit.

Das Wohnungsamt des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim nimmt daher wieder neue Förderanträge für die erstmalige Schaffung und den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum an. Da die Mittel nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, ist eine rechtzeitige Antragstellung notwendig.

Durch die Mittelzuteilung erhält der Kreis die Möglichkeit zu den bereits vorhandenen Anträgen im Rahmen der Neubauförderung ca. 40 Maßnahmen und für den Erwerb gebrauchter Immobilien ca. 30 Objekte zusätzlich fördern zu können.

Die Fördersumme im Neubaubereich liegt je nach Bauort zwischen 40.000 und 70.000 . Daneben gibt es Kinderzuschläge und ein Starterdarlehen. Für gebrauchte Immobilien liegt der Darlehensbetrag bei 70% oder 80% der Neubauförderung. Die Zinsen betragen in den ersten 5 Jahren 0,5%. Erst wenn das Einkommen mehr als 40% über der Einkommensgrenze liegt, wird ein höherer Zinssatz fällig. Die Tilgung beträgt 1 bzw. 2%.

Fördervoraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen, der Einsatz von Eigenkapital und die Tragbarkeit der Belastung.

Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter/Innen des Amtes für Wohnungswesen unter den Rufnummern 02271-8346-50 bis 52.