Bildungs- und Teilhabepaket – Schulsozialarbeit
Heute wurde im Kreishaus Bergheim eine Vereinbarung zur Umsetzung von Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes im Rhein-Erft-Kreis zwischen Landrat Werner Stump und den zehn Kommunen des Kreises, vertreten durch Bürgermeister/-in oder Beigeordnete, unterzeichnet.
Grundlage für diese Vereinbarung ist der Kreistagsbeschluss vom 13.10.2011 und der Gemeinsame Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 07.07.2011.
Für die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhält der Rhein-Erft-Kreis in den Jahren 2011 bis 2013 eine Quote von 2,8 % Bundesbeteiligung an den laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II.
Im Haushalt 2011 wurden hierfür insgesamt 78.600.000 Euro veranschlagt. Danach steht für das Jahr 2011 eine Fördersumme von 2.200.800 Euro für Schulsozialarbeit der Kommunen und des Kreises zur Verfügung.
Für die Jahre 2012 und 2013 wird jeweils ein Fördervolumen in Höhe von mindestens 2.000.000 Euro für Schulsozialarbeit verbindlich zugesagt.
"Der Bund stellt Gelder für Schulsozialarbeit zur Verfügung – das ist eine gute Nachricht. Damit werden die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets allen Beteiligten näher gebracht und wir können dafür sorgen, dass mehr Jugendliche eine vernünftige Schulausbildung erhalten und so ein Stück weit vielleicht dem Fachkräftemangel entgegen wirken", so Landrat Werner Stump bei Unterzeichnung der Vereinbarung.
Die Mittel werden nach der Schülerzahl aus der amtlichen Statistik für das Schuljahr 2010/11 auf die 11 Schulträger aufgeteilt.
Die erste Zahlung für das Jahr 2011 erfolgt nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung.
Die Mittel werden den Städten zur eigenverantwortlichen Verwendung übertragen.
Sozialdezernent Anton-Josef Cremer zeigte auf, wie der Kreis die zusätzlichen Gelder einsetzen wird.
"Als Träger der Berufskollegs sind wir jetzt in der glücklichen Lage, auch dort vermehrt Schulsozialarbeit leisten zu können und über Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes zu unterrichten. Wir werden aus unserem Anteil für jedes Berufskolleg – befristet bis zum 31.12.2013 – eine Stelle mit einer Fachkraft für Schulsozialarbeit einrichten", so Cremer.
Schulsozialarbeiter sind Multiplikatoren für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Damit sie dieser Funktion gerecht werden können, organisiert der Rhein-Erft-Kreis in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Rhein-Erft entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.08.2011 in Kraft. Die Laufzeit endet am 31.12.2013.
